Frachtversicherung
Frachtversicherung mit der Verkehrsgesellschaft TransVIP
Frachtversicherung ist wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung „Frachtbeförderung“. Gegen den Eintritt der Force-majeure-Umstände ist keine Verkehrsgesellschaft der Welt abgesichert, wie zuverlässig seien auch der moderne Frachttransport und –schutzverfahren.
Was ist Frachtversicherung bei der Beförderung?
Allgemeingültige Bestimmung lautet, dass die Frachtversicherung eine der Vermögensversicherungsarten ist, deren Hauptzweck der Rechtsschutz des Frachteigentümers in den Fällen ist, wenn der Fracht ein durch Versicherungsereignisse bedingter Schaden zugefügt wird, die bei der Frachtbeförderung entstanden sind.
Versicherungsdeckung
Der Versicherungsschutz dehnt sich auf Beschädigungen, sowie auf den Verlust der Fracht, die bei der Frachtbeförderung auf dem See-, Luftweg und auf der Straße passiert haben.
Manchmal kann man auf den Begriff „Seeversicherung“ stoßen. Trotz der Anknüpfung an das Wort „See“, bestimmt dieser Begriff beliebige Versicherungsart auf der ganzen Frachtbeförderungsstrecke vom Güterabsender zum Empfänger.
Welche Fälle sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Der Versicherungsschutz dehnt sich auf alle Risiken, die im Frachtversicherungsvertrag vereinbart sind, und zwar:
- physikalische Beschädigung;
- Teilbeschädigung;
- Beschädigungen, die im Rahmen der Dienstleistung „Beförderungsgefahr“ entstanden sind;
- Frachtverlust;
- Diebstahl.
Erschöpfendes Verzeichnis der Versicherungsfällen kann je nach dem Präzedenzfall erweitert werden.
Frachtversicherungsbedingungen und Transportversicherung der Frachten
Es sei bemerkt, dass sich der Eintritt unvermeidlicher Verluste durch die Eigenschaften der Fracht charakterisieren und nicht nur von einem äußerlichen Ereignis ausgehen kann. Als Beispiel können solche Eigenschaften auftreten wie Flüssigkeitsverdampfung, Austrocknungsverlust von Zucker oder Korn, sonstige Verluste. In diesem Fall ist der Verlust das Resultat physisch-chemischer Prozesse, die von den Handlungen oder der Untätigkeit des Beförderers nicht abhängen. Es versteht sich von selbst, dass der Beförderer für Verluste solcher Art keine Haftung trägt. Aber diese Umstände rechtfertigen die Nichteinhaltug durch den Beförderer der Transportvorschriften, die Unversehrtheit der Fracht sicherstellen!